11.01.2012
Die meisten Landwirte, Obst- und Gartenbauer handeln im Pflanzenschutz vorschriftsmäßig
Verstöße bei Zierpflanzen und der Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen
Die große Mehrheit der Handelsunternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe geht mit Pflanzenschutzmitteln korrekt um. Das ist das Ergebnis aus dem Jahresbericht 2010 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig herausgegeben wurde.
Allerdings gibt es bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und in Baumschulbetrieben noch Defizite. Bei Kontrollen in Betrieben, die Zierpflanzen und Ziergehölze erzeugen, wurden bei fast einem Fünftel der überprüften Betriebe in
Pflanzen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, die keine
Zulassung für die behandelten Kulturen hatten bzw. in Deutschland nicht
zugelassen waren. Teilweise handelte es sich um Pflanzen, die aus anderen
Ländern importiert worden sind.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 4.909 Betriebe der Landwirtschaft, des
Gartenbaus und der Forstwirtschaft überprüft. Kontrolliert wurde vor
allem, ob die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig waren, sie die
Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte einhielten und die
Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentierten sowie die Auflagen und
Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel beachteten. Die Kontrollen
zeigten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in
landwirtschaftlichen Betrieben in der Regel korrekt erfolgt. 98,4 Prozent
der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde. Die
Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen wurden auf 97,7 Prozent der
Flächen eingehalten. Bei 96,7 Prozent der Pflanzenschutzgeräte lag ein
Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung vor. 90 Prozent der
kontrollierten Betriebe führten Aufzeichnungen über die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln.
Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2010 auch 2.558 Handelsbetriebe
einschließlich Anbieter im Internet. Dabei stellte sich heraus, dass in
96,2 Prozent der kontrollierten Betriebe das Verkaufspersonal über die
erforderliche Sachkunde verfügte. Bei 91 Prozent der Händler wurde das
Selbstbedienungsverbot beachtet, rund 86 Prozent der Betriebe hatten den
Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorschriftsmäßig angezeigt. In jeder
fünften Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure allerdings ein oder mehrere
Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren, da Ihre Zulassung
vor kurzer Zeit ausgelaufen war.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und Baumschulen
bildete im Jahr 2010 einen der bundesweiten Kontrollschwerpunkte. In 18,3
Prozent der untersuchten Betriebe, die Zierpflanzen und Ziergehölze
erzeugen, waren entweder Pflanzenschutzmittel angewendet worden, die für
diese Kulturen nicht zugelassen sind, oder es handelte sich um importierte
Jungpflanzen, die mit unzulässigen Pflanzenschutzmitteln behandelt waren.
Einige Betriebe wurden gezielt kontrolliert (Anlasskontrollen), da sie im
Verdacht standen, nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bezogen zu haben.
Aus diesem Grund ist die Beanstandungsquote wie bei allen anderen
Kontrollen im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms nicht
repräsentativ.
Verstärkt überwacht wird seit mehreren Jahren auch die Bekämpfung von
Unkraut auf befestigten Freilandflächen wie Gehwegen, Garagenauffahrten,
Parkplätzen, Hof- und Gewerbeeinfahrten. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist
die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen verboten, was
vielen Anwendern nicht bekannt ist. Im Einzelfall können die Behörden der
Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen. Dies allerdings nur,
wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist, keine praktikablen
Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln bestehen und die Anwendung keine
unvertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Bei 38,9 Prozent der
kontrollierten Freilandflächen im Jahr 2010 stellte sich heraus, dass
Pflanzenschutzmittel ohne eine Genehmigung eingesetzt worden waren. Auch
hier gingen die Kontrolleure gezielt Hinweisen, Anzeigen oder sonstigen
Verdachtsmomenten nach.
Der Jahresbericht 2010 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-
Kontrollprogramm sind online abrufbar unter:
http://www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm
Über zugelassene Pflanzenschutzmittel informiert das BVL unter:
http://www.bvl.bund.de/infopsm.
Hintergrundinformation
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm werden der Handel und die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln systematisch überwacht. Die Durchführung der
Kontrollen und die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der
Bundesländer. Das BVL koordiniert das Programm auf Bundesebene. Ein
regelmäßiger Informationsaustausch, abgestimmte Prüfmethoden und
bundesweite Kontrollschwerpunkte gewährleisten einen einheitlichen und
hohen Standard bei der Überwachung. Bund und Länder analysieren die
Ergebnisse der jährlichen Berichte und treffen Maßnahmen, um die Zahl der
Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht zu reduzieren.
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es
ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und
gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich
der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen
Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen
Verbraucherschutz ein.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherhei
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