18.11.2009
Krankenkassen- Rabattverträge: Alleinige Fokussierung auf Einsparungen greift zu kurz
Die Hochschule Fresenius hat die Auswirkungen von Rabattverträgen auf Patienten wissenschaftlich untersucht. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern sind seit ihrer "Scharfstellung" durch die Abgabeverpflichtung der Apotheken (April 2007) ein zunehmend bedeutsames gesundheitspolitisches Instrument, das alle Versorgungsebenen erfasst.
Es soll die Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Im Rahmen der
Rabattvereinbarungen gewähren Pharmahersteller den Krankenkassen vergünstigte Preise und erhalten im Gegenzug das "Exklusiv-Recht" der Versorgung der Versicherten. Über die Höhe der Preisnachlässe sind weder Ärzte noch Apotheker informiert.
Die Diskussion um Rabattverträge wurde bisher aus Sicht der
Krankenkassen ausschließlich unter Sparaspekten geführt. Außer Acht
gelassen wurde, dass bei ihren Versicherten, bei Ärzten und Apothekern
- möglicherweise auch bei den Krankenkassen selbst - erhebliche
Mehrbelastungen entstehen. So klagen 49% der befragten Patienten über
Nebenwirkungen nach der Umstellung auf ein rabattiertes Arzneimittel,
wobei sogar jeder Vierte angibt, starke Nebenwirkungen zu verspüren.
63% wollen grundsätzlich ihr altes Medikament wieder zurück. Um dies
zu erreichen, sind immerhin etwas mehr als die Hälfte dieser Patienten
bereit, eine Aufzahlung zu leisten, am ehesten diejenigen mit den
stärksten Nebenwirkungen. Zudem mussten 9% aller Befragten auf Grund
der Umstellung ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlungen in
Anspruch nehmen. Jedem Vierten der Befragten entstanden darüber hinaus
sogar finanzielle Mehrkosten. Diese fielen an z.B. über ergänzende
Medikamente, Rückumstellungen, Pflege- und Betreuungskosten oder
Fahrtkosten auf Grund der zusätzlichen Arztbesuche. Schließlich zeigt
sich ein zeitlicher Mehraufwand für Apotheker und Ärzte: 53% der
Patienten werden erstmals in der Apotheke über die Umstellung auf ein
rabattiertes Medikament informiert. 24% der Patienten geben an, von
ihrem Arzt über die bevorstehende Umstellung informiert worden zu sein.
Die Ergebnisse der Pilotstudie lassen den Schluss zu, dass eine
gesundheitsökonomische Bewertung der Rabattverträge, die allein auf
die Einsparsumme durch den niedrigeren Preis der ausgetauschten
Medikamente abhebt, zu kurz greift. Es gibt deutliche Hinweise darauf,
dass die medizinischen und ökonomischen Folgewirkungen nicht
vorteilhaft sein müssen. Ergänzend zu der bereits eingeführten
"Kosten-Nutzen-Bewertung" von neuen Arzneimitteln sollte die Politik
darüber nachdenken, im Hinblick auf die aufgezeigten Nebenwirkungen
von Rabattverträgen für Generika eine "Sparen-Schaden-Bewertung"
einzuführen bzw. das Instrument der Rabattverträge grundsätzlich zu
überprüfen. Dabei sollte sie die Mehrbelastungen für Versicherte,
Ärzte und Apotheker mit einbeziehen. Die oben genannten Ergebnisse
erfordern nicht nur eine neues Nachdenken der Politik, sondern zeigen
auch weiteren Forschungsbedarf auf.
Die detaillierte Studie, die von Professor Dr. Gudrun Neises geleitet
wurde, ist in der aktuellen Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung nachzulesen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=31689&type=0
Hochschule Fresenius
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